ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH)
- Diese Geschäftsbedingungen gelten über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels und des Restaurants.
- Die Untervermietung oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderem als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013). Zweck der Verordnung ist es, das Verbraucherschutzniveau durch die Einrichtung einer Europäischen OS-Plattform zu erhöhen. Hierbei handelt es sich um eine Vermittlungsstelle, die eine unabhängige und schnelle außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll.
Die Europäische OS-Plattform ist über folgenden Link zu erreichen: Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Vertragsabschluss, Vertragspartner
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerreservierung in Textform zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Gutscheine
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels. Die vereinbarten Preise schließen die jeweiligen Mehrwertsteuern von 7% für Übernachtung/Logi und 19% für Dienstleistungen ein.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar! Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
- Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Gesamtreiseleistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Rabattgutscheine sind nicht miteinander kombinierbar, zudem ist nur ein Gutschein pro Aufenthalt gültig.
- Rabattgutscheine können nicht bei gesellschaftlichen Anlässen und Tagungen angerechnet werden.
- Rabattgutscheine sind nur während des Aufenthalts gültig.
Hinweis: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Zahlung auf Rechnung nur ab einem Rechnungsbetrag in Höhe von 150,00 € gestattet werden kann. Sollte eine Zahlung auf Rechnung unter 150.00 € gewünscht sein, erlauben wir uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei, die vertragliche Vereinbarung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vereinbarten Preises für Übernachtung und Frühstück zu zahlen.Bitte beachten Sie:
- dass wir uns im Falle einer Nichtanreise oder Stornierung nach 18:00 Uhr vorbehalten, 80% des vereinbarten Preises zu berechnen, bzw. die angegebene Kreditkarte mit 80% des vereinbarten Preises für die erste Nacht zu belasten.
- dass wir bei einer Verkürzung Ihrer Buchung vor Ort oder schriftlich/telefonisch am Anreisetag, die erste Folgenacht mit 80% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen.
- dass Stornierungen nur schriftlich sind!
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Verleih von Fahrrädern
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung! Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Nur bei Absprache ist dies unter Umständen möglich!
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei späterer Abreise ist dies nur bei Rücksprache möglich!
- Der Kunde hat vor Nutzung der hoteleigenen Fahrräder sich über die ordnungsgemäße Überlassung des Gegenstandes zu überzeugen. Nachträglich festgestellte Mängel können wir nicht akzeptieren und mindern nicht die Leihgebühr.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels zu treten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3600,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00), Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5000,00 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zusatzvereinbarung für Tagungen und Übernachtungen
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel in Textform bestätigt worden sind.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im beiderseitigen Interesse zum Gelingen dieser Veranstaltung die Teilnehmerliste mindestens 5 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
- Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
- Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsteilnehmer nur zu der in Textform vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf das vorherige Einverständnis des Hotels in Textform. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag und bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistung ist nicht möglich.
- Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich der derzeitig gültigen Mehrwertsteuer (MwSt.).
Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. - Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Räumen, Zimmern und Veranstaltungspauschalen werden die Stornierungsgebühren wie folgt in Rechnung gestellt.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
- Bei einer Stornierung bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir Ihnen 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir Ihnen 80% der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, andernfalls wird mindestens die bestellte Anzahl der vertraglich vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
- Meldet sich der Veranstalter/Besteller nach Erhalt eines Angebotes nicht bis 3 Tage nach Ablauf der gewährten Optionsfrist, werden die angefragten Räumlichkeiten ohne weitere Nachfrage wieder zur Vermietung freigegeben.
- Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung eventuell von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
- Störungen an zur Verfügung gestellter technischer oder sonstiger Einrichtung werden soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nur dann vorgenommen werden, wenn es zu einem Totalausfall der Leistung kommt.
- Unsere Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück vereinbart.
Zusatzvereinbarung für Bankette und Sonderveranstaltungen
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 3 % bedarf der Zustimmung der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH.
- Bei der Berechnung für Leistungen, die die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH. nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Tagungspauschalen, Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 3%, die mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird von der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen werden bis zu 80 % der gebuchten Leistungen berechnet, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können von der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann die der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die S.I.R. Betriebsgesellschaft mbH hat die Verschiebung zu vertreten.